1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen der FS Creative, Simon Felder, Silvrettastraße 10, 6774 Tschagguns (nachfolgend Vermieter genannt), gelten für alle auf der Website angebotenen Mietgegenstände.
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten auch für zukünftige Mietverträge zwischen den Vertragsparteien, für den Fall, dass beide Unternehmer sind. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Wunsch des Mieters die geltenden Allgemeinen Mietbedingungen übersandt werden.
Der Mieter ist Verbraucher, soweit der Zweck der Miete und der georderten Leistungen des Vermieters nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die Vermieterin vermietet folgenden Mietgegenstand: Die auf der Website des Vermieters dargestellte Fotobox , bestehend aus einer Spiegelreflex-Kamera, einem Touchscreen, einem Studiolicht und einem Foto-Drucker sowie einer 360° SpinCamera welche die Aufnahmen mit einem Telefon des Mieters oder Vermieters aufzeichnet.
2. Verfügbarkeitsprüfung und Vertragsschluss
Der auf der Website des Vermieters beschriebene Mietgegenstand stellt ein verbindliches Angebot seitens des Vermieters dar. Nach Abschluss der Buchung behält sich der Vermieter Verschiebungen oder Stornos vor, aufgrund von Terminkollision, Anfahrten, Pufferzeiten o.ä.
Der Mieter kann das Angebot zum Abschluss des Mietvertrages über den auf der Website des Vermieters im Bestellprozess zur Verfügung stehenden Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ verbindlich abgeben. Der Bestellprozess ist bereits direkt in die Website integriert inkl. Zahlungsvereinbarung und Abbuchung.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail oder Telefon statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene Kontaktdaten zutreffend sind, so dass er erreicht werden kann. Insbesondere hat der Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2a. Leistungsänderung nach Vertragsschluss
Nach Vertragsschluss gem. Ziff. 2 ist es dem Mieter jederzeit möglich, zusätzliche Leistungen oder besondere Zusatzangebote des Vermieters (nachfolgend: Upgrade) zu ordern. Für den Vertragsschluss für solche Upgrades gilt Ziff. 2 sinngemäß.
Sofern der Mieter nach Vertragsschluss gem. Ziff. 2 Teile seiner gebuchten Leistung stornieren möchte (nachfolgend: Downgrade), so ist dies nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Die Erteilung einer solchen Zustimmung obliegt im alleinigen Ermessen des Vermieters. Es besteht kein Anspruch des Mieters auf einen Downgrade.
3. Beginn und Ende der Mietzeit – Nutzung innerhalb der Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Überlassung des Mietgegenstands an den Mieter. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstands an das vom Vermieter beauftragte Transportunternehmen durch den Mieter an dem, dem Vermieter im Vorfeld mitgeteilten, Termin (reservierter und gebuchter Termin) nachfolgenden Werktag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Mieter ist ausschließlich berechtigt, den Mietgegenstand an dem, dem Vermieter im Vorfeld mitgeteilten, Termin (reservierter und gebuchter Termin) zu nutzen.
Ist eine Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich kündigen.
Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert.
4. Mietzahlung – Zahlungsarten - keine Kaution
Für die Dauer der Mietzeit ist der Mieter zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet. Der Mietpreis ergibt sich aus der Bestellung des Mieters. Bei den angegebenen Mietpreisen handelt es sich um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert angegeben. Der Mieter muss die Miete direkt bei Online-Buchung zahlen. Bzw. nach Absprache bei außertourlicher Buchung.
Die Zahlungsmöglichkeit werden dem Mieter im Bestellprozess auf der Website des Vermieters mitgeteilt.
5. Rechte und Pflichten des Mieters (Rückgabe – Kosten – Untervermietung – Nutzung u.a.)
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vereinbarungsgemäß an der von ihm angegebenen Lieferanschrift in Empfang zu nehmen oder selbst abzuholen und diesen am ersten Werktag nach dem vom Mieter im Vorfeld mitgeteilten Termin zurückzugeben (Ende Mietzeit). Diese Rückgabe erfolgt durch Übergabe des Mietgegenstands durch den Mieter an den Vermieter am vereinbaren Ort.
Der Mietgegenstand darf nur von dem Mieter genutzt werden. Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte zur Nutzung (Ingebrauchnahme) übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt vorher seine Zustimmung in Schrift- oder Textform. Bereits hiermit erteilt der Vermieter seine Zustimmung zur vertragsgemäßen Nutzung des Mietgegenstands durch die Gäste einer etwaigen Veranstaltung, zu deren Anlass der Mieter den Mietgegenstand angemietet hat.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß zu nutzen, die Bedienungsanleitung zu beachten, sowie den Mietgegenstand pfleglich, schonend und ordnungsgemäß zu behandeln. Er hat ihn weiter vor schädlichen, also vor solchen Witterungseinflüssen zu schützen, die geeignet sind, Schäden am Mietgegenstand zu verursachen.
Der Mieter wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen.
Der Mieter hat für ausreichend Stromanschluss und bei Bedarf für WLan zu sorgen.
Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere zu nachfolgender, ordnungsgemäßen Nutzung des Mietgegenstands:
Der Mietgegenstand darf ausschließlich in Innenräumen, wind- und wettergeschützten Hütten, Zelten u.ä. oder in vergleichbaren Räumlichkeiten bzw. Unterständen verwendet werden. Es ist die Pflicht des Mieters, den Mietgegenstand vor schädlichen Wetter- und Witterungsbedingungen zu schützen.
Der Mietgegenstand darf nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch deshalb, da in einem solchen Fall die maximale Betriebstemperatur von 40° Celsius nicht mehr gewährleistet ist. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung des Mieters drohen Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsunfähigkeit.
Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebstemperatur des Mietgegenstands, insbesondere des Druckers, zwischen mindestens 10° und höchstens 40° Celsius zu halten. Auch bei zu niedrigen Temperaturen drohen Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsunfähigkeit.
Der Mieter muss sicherstellen, dass die Luftfeuchtigkeit der Umgebung des Mietgegenstandes zwischen 30% bis 80% liegt. Andernfalls drohen ebenfalls Schäden am Mietgegenstand und/ oder dessen Funktionsunfähigkeit.
Der Mieter und/ oder Dritte, die mit Zustimmung des Vermieters den Mietgegenstand nutzen, müssen mit der beigefügten Bedienungsanleitung und sonstigen vermieterseitigen Anleitungen zur Nutzung des Mietgegenstandes vertraut sein und müssen diesen Anleitungen entsprechend handeln. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass diese dritten Personen von ihm entsprechend informiert werden.
Hat der Mietgegenstand zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der seine Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter zur unverzüglichen Anzeige des Mangels gegenüber dem Vermieter verpflichtet.
Der Mieter unterlässt sofort die weitere Nutzung des Mietgegenstands und ist auch verpflichtet, den Mietgegenstand sofort außer Betrieb zu setzen, wenn er feststellt, dass der Mietgegenstand oder einzelne Bauteile des Mietgegenstands nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren bzw. reagieren. Im Zweifel hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu kontaktieren und sich mit diesem abzustimmen bzw. dessen Weisung einzuholen.
Der Mieter ist verpflichtet, es zu unterlassen, den Mietgegenstand oder einzelne Bauteile des Mietgegenstandes zu verändern oder sicherheitsrelevante Funktionen außer Kraft zu setzen. Änderungen und Anbauten an dem Mietgegenstand durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters in Schrift- oder Textform. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung des Mietgegenstands mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Accessoires aus Papier zurückzugeben.
Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt 2.000,00 €.
6. Vertragsstrafe bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstands (Verzug)
Sollte dem Vermieter eine Vermietung an einen weiteren Mieter durch die verzögerte Rückgabe nicht mehr möglich sein, so hat der Mieter die Kosten für den Entgang zu bezahlen.
Der Vermieter ist berechtigt, bei von dem Mieter zu vertretenden Rückgabezögerungen nach vorheriger Androhung in Schrift- oder Textform gegenüber dem Mieter für jeden angefangenen Werktag der verspäteten eine Vertragsstrafe in Höhe von 35 Euro für jeden Tag des Verzugs zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf den vom Mieter zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnen.
7. Rechte und Pflichten des Vermieters (Gebrauchsüberlassung u.a.)
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen.
Zum Zweck des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus des Mietgegenstands stellt der Vermieter dem Mieter eine detaillierte Einschulung zur Verfügung.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Mieter kann gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängel des Mietgegenstands oder einem Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er dies dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Wegen eines Rechts auf Minderung kann der Mieter ohne Einschränkung mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Im Übrigen kann der Mieter nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Mieter kann nur wegen Gegenforderungen, die auf dem Mietverhältnis beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
9. Besondere Pflichten des Mieters bei Unfällen, Diebstahl, Schadensfällen, etc.
Nach einem Unfall mit Beteiligung Dritter, insbesondere bei Personenschäden oder einem Diebstahl des Mietgegenstands, hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen.
Bei jeglicher Beschädigung oder bei einem Diebstahl oder einem sonstigen Verlust des Mietgegenstands während der Mietzeit, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle ihm bekannten Einzelheiten des jeweiligen Ereignisses, das zur Beschädigung, zum Diebstahl oder sonstigen Verlust geführt hat, schriftlich oder in Textform zu unterrichten.
Der Mieter hat alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses (bzw. des Diebstahls oder sonstigen Verlusts) dienlich und förderlich sind.
Bei einem Schadenfall ist der Mieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Bei einem Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter und den Versicherer zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadenfalls oder zur Feststellung der Schadenslage erforderlich sind.
10. Haftung des Vermieters
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen.
Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die sich ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Mietgegenstands übernommen hat. Das Gleiche gilt, soweit der Vermieter und der Mieter eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Mietgegenstands getroffen haben.
11. Stornierung
Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
Bis 72 Stunden vor Beginn: kostenfrei
72 Stunden bis 24 Stunden vor Beginn: 50 % des Buchungspreises
Weniger als 24 Stunden vor Beginn oder No-Show: 80 % des Buchungspreises
Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Vermieter, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Anstatt einer Stornierung räumt der Vermieter dem Mieter auch das Recht ein, den reservierten und gebuchten Termin zu verschieben. Macht der Mieter von diesem Recht Gebrauch und storniert der Mieter nach Verschiebung den reservierten und gebuchten neuen Termin, unabhängig davon, ob der neue Termin bereits datumsmäßig feststeht oder noch unbestimmt ist, so werden abweichend von der Regelung Stornierungsgebühren in Höhe von 90% des Mietpreises brutto fällig.
Sofern der Mieter storniert, erstattet der Vermieter dem Mieter den Mietpreis abzüglich der Stornogebühr.
Bei Veranstaltungsabsage aufgrund höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Naturkatastrophen) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Hier gelten die angeführten Stornogebühren.
13. Datenschutzhinweise
Die Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die: FS Creative, Simon Felder, Silvrettastraße 10, 6774 Tschagguns, E-Mail: simon@fs-creative.at, Website: www.fs-creative.at